Aktuelle Informationen

März 2010
  • "ELENA" Zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen

    Im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, umfangreiche Informationen, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter an eine "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übermitteln... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt dieses für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren mit der Argumentation des "Bürokratieabbaus"...
    Weiteres auf Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA oder der Petition im Deutschen Bundestag.

Februar 2010
  • Deanonymisierung des Web-Browsers

    Über eine präparierte Webseite können Informationen zu Ihrer Identität ausgelesen werden. Dies zeigt ein Experiment des Forschungslabors für IT-Sicherheit (isecLAB), ein Zusammenschluß der Technischen Universität Wien, des Institute Eurécom und der University of California, Santa Barbara: Deanonymization. Diese Methode ist zwar nicht neu, läßt aber mit genügend Hintergrundinformationen aufschlußreiche Resultate zu.

  • Fingerabdruck des Web-Browsers

    Wie ein Internet Surfer eindeutig identifizierbar sein kann, zeigt eine Webseite der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF): Panopticlick. Über diese Webseite können Sie herausfinden, wie einzigartig der Fingerabdruck Ihres Browser ist. Dadurch können Sie unter Umständen recht zuverlässig zurückverfolgt oder gar identifiziert werden.