Aktuelle Informationen

September 2011

GEZ Gebühr für Computer in der eigenen Wohnung

Wer z.B. als Freiberufler in seiner Wohnung ein Home-Office eingerichtet hatte, mußte bislang auch dann Rundfunkgebühren für seinen beruflich genutzten internetfähigen Computer an die GEZ entrichten, wenn er dort bereits TV oder Radio privat genutzt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, daß dies rechtswidrig ist.
(BVerwG, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: 6 C 15.10, 45.10 und 20.11)

März 2011

Webserver der Bundesfinanzagentur offen wie ein Scheunentor

Der Webserver der Bundesfinanzagentur war offen wie ein Scheunentor! Durch Zufall wurde das von dem Chaos Computer Club entdeckt.
In der eigenen Mitteilung spricht das Bundesfinanzministerium von internen Systemen, die eine Unregelmäßigkeit angezeigt hätten!
Die Lücke ist zweifach trivial. Auf dem Web Server lag ein ungeschütztes Programm, mit dem Manipulationen an den Daten möglich sind. Und allen Suchmaschinen wurde angezeigt, dieses Programm bitte nicht aufzurufen. Super!